Rechtsprechung
FG Hamburg, 25.01.2001 - V 57/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nicht isoliert anfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 725
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95
Beginn des Laufs einer Klagefrist mit der wirksamen Bekanntgabe der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 06.02.2002 - V 254/98
Außerordentliches Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93
Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 10.07.1996 - I R 5/96
Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - grundsätzlich keine Begründungspflicht - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.05.1998 - V R 100/96
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.10.1980 - IV R 168/79
Erstmalige Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung bei der Änderung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.03.2002 - I B 48/01
Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82
Gegen Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung ist die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
Ein nur isoliert gegen getroffene Feststellungen oder Steuerfestsetzungen gerichteter Rechtsbehelf, der sich nicht auf die damit verbundene Regelung über den Nachprüfungsvorbehalt beziehen soll, ist nach Auffassung des Finanzgerichts ebenso wenig denkbar wie eine isolierte Anfechtung dieser Nebenbestimmung unzulässig ist; parallel laufende Rechtsbehelfsverfahren kommen nicht in Betracht (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 25. Januar 2001 V 57/96, EFG 2001, 725; des BFH vom 10. Juli 1996 I R 5/96, BFHE 181, 100 , BStBl II 1997, 5; vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135 , BStBl II 1984, 85; Frotscher in Schwarz, AO , § 164 Rd. 2). - FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten …
Zudem erscheine auch die Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010, 7 K 1993/06 (EFG 2001, 725) rechtlich fraglich, da in dieser Entscheidung zu Recht positiv über die Frage entschieden worden sei, ob die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht von Anfang an bestehe bzw. ob nicht ein Anspruch des Steuerpflichtigen darauf bestehe, dass Betriebsausgaben, die mit einer steuerpflichtigen Veräußerung im Zusammenhang stünden, einbezogen werden müssten.
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 08.07.1998 - Bf V 57/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 13 A 2916/06 BVerwG, Beschlüsse vom 26.2.1997 und vom 23.5.1995, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 8.7.1998 - Bf V 57/96 -, Juris.
- OVG Hamburg, 11.07.2001 - 4 Bf 170/00 Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgeblich (ständige Rechtsprechung z.B. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982, BVerwGE 65 S. 1 ff.; BVerwG, Beschluß vom 5.3.1997, GewArch 1997 S. 244; OVG Hamburg, z.B. Beschluß vom 9.9.1996, OVG Bs V 149/96; Beschluß vom 23.5.1997, OVG Bf V 37/96; Urteil vom 30.7.1997, OVG Bf V 17/96; Beschluß vom 8.7.1998, OVG Bf V 57/96; Beschluß vom 22.3.2000, 5 Bf 426/99 und Beschluß vom 26.1.2001, 5 Bf 444/00).Zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, der seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht nachgekommen ist und der über hohe Steuerschulden verfügt.